Zertifizierung

Arbeitgeber riskieren Schadensersatzansprüche, wenn Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhe nicht den geltenden europäischen Richtlinien entsprechen. Dies gilt auch für angepasste Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhe sowie den Austausch von Schuheinlagen, selbst wenn die Anpassungen von einem zugelassenen Orthopäden vorgenommen wurden.

Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für jeden: Das steht im Mittelpunkt von Neskrid. Um dies zu gewährleisten, tragen alle unsere Produkte zwei wichtige Zertifizierungen:

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Medical Devices (MDR)

Neskrid steht nicht nur für Sicherheit und Gesundheit, sondern legt auch großen Wert auf Nachhaltigkeit und Qualität. Unser Engagement dafür wird durch unsere Zertifizierungen nach ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) unterstrichen.

Damit unsere Produkte jederzeit die neuesten Zertifizierungsanforderungen erfüllen, arbeitet Neskrid eng mit dem NEN zusammen, dem niederländischen Normungsinstitut, das für die Entwicklung dieser Normen zuständig ist. Unser Kollege Jan Dirksen vertritt Neskrid als Mitglied in deren Ausschuss. Möchten Sie mehr über das NEN oder Jans Rolle in diesem Ausschuss erfahren? Lesen Sie hier sein vollständiges Interview.

Interview Jan Dirksen

Austausch von (semi-)orthopädischen
Schuheinlagen in Sicherheitsschuhen

Wussten Sie, dass der Austausch von (semi-)orthopädischen Schuheinlagen in Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuhen nicht ohne Weiteres erlaubt ist? In diesem Fall entspricht die Kombination aus Schuhwerk und Schuheinlage oft nicht mehr den gesetzlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen. Damit die Kombination aus Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuh und Schuheinlage den Anforderungen der Europäischen Verordnungen EU/2016/425 für Sicherheitsaspekte und EU/2017/745 für Gesundheitsaspekte entspricht, müssen spezifische Anforderungen erfüllt werden.

Möchten Sie mehr erfahren was diese Anforderungen im Detail beinhalten und wie 4Allbrands (semi-)orthopädische Schuheinlagen in Kombination mit allen Marken und Modellen von Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhen diese erfüllen? Die Kanzlei MAAK hat ein Dokument erstellt, in dem erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen eine solche Kombination rechtlich zulässig ist.

Die (semi-)orthopädischen Schuheinlagen von 4Allbrands wurden von der niederländischen Arbeitsinspektion und der Bayerischen Gewerbeaufsicht geprüft und zugelassen. Möchten Sie mehr darüber erfahren?

Sehen Sie sich die Veröffentlichung der Arbeitsinspektion an