Zertifizierung

Arbeitgeber riskieren Schadensersatzansprüche, wenn Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhe nicht den europäischen Richtlinien entsprechen. Dies gilt für angepasste Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhe und den Austausch von Schuheinlagen, selbst wenn die Anpassungen durch einen Orthopäden vorgenommen wurden.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz für jeden: Das ist der Kern von Neskrid. Um dies zu gewährleisten, sind alle unsere Produkte mit zwei wichtigen Zertifizierungen versehen:

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Medical Devices (MDR)

Neskrid steht nicht nur für Sicherheit und Gesundheit, sondern legt auch großen Wert auf Nachhaltigkeit und Qualität. Unser Engagement dafür wird durch unsere Zertifizierungen nach ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagement) und ISO 14001:2015 (Umweltmanagement) unterstrichen.


 

Damit unsere Produkte jederzeit die neuesten Zertifizierungsanforderungen erfüllen, arbeitet Neskrid eng mit dem NEN zusammen, dem niederländischen Normungsinstitut, das für die Ausstellung dieser Zertifizierungen zuständig ist. Unser Kollege Jan Dirksen wirkt in deren Ausschuss mit. Möchten Sie mehr über das NEN oder Jans Rolle in diesem Ausschuss erfahren? Lesen Sie hier sein Interview.

 

Interview Jan Dirksen

Austausch von (semi-)orthopädischen
Schuheinlagen in Sicherheitsschuhen

Wussten Sie, dass der Austausch von (semi-)orthopädischen Schuheinlagen in Berufs- oder Arbeitssicherheitsschuhen nicht ohne Weiteres erlaubt ist? Da in diesem Fall die Kombination aus Schuhwerk und Schuheinlage oft nicht mehr den gesetzlichen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen entspricht. Damit die Kombination aus Sicherheitsschuh und Schuheinlage den Anforderungen der europäischen Verordnungen EU/2016/425 (Sicherheit) und EU/2017/745 (Gesundheit) gerecht wird, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Sind Sie neugierig, wie diese Anforderungen im Detail aussehen und wie 4Allbrands (semi-)orthopädische Schuheinlagen in Kombination mit allen Modellen von Berufs- und Arbeitssicherheitsschuhen verschiedener Marken diese erfüllen? Die Anwälte von MAAK haben ein Dokument erstellt, in dem erläutert wird, wie eine solche Kombination rechtlich zulässig sein könnte.




Die 4Allbrands (semi-)orthopädischen Schuheinlagen wurden von der niederländischen Arbeitsinspektion und der deutschen Bayerischen Gewerbeaufsicht geprüft und zugelassen. Möchten Sie mehr darüber erfahren?

Sehen Sie sich die Veröffentlichung der Arbeitsinspektion an